Termine 2021
Termine 2021 – Aktive
xxx | Wird noch bekannt gegeben. |
Außer beim Hegefischen ist an diesen Tagen ANGELVERBOT! Sind Arbeitsdienste angesagt ist das Fischen ab 15:00 Uhr erlaubt.
Treffpunkt zu den Arbeitsdiensten jeweils um 8°° Uhr am Bienenhäusl in Leidersdorf. Arbeitsdienste werden stundenweise abgerechnet. Nach Geschäftsordnung muss jedes aktive Vereinsmitglied 7 Stunden Arbeitsdienst leisten. Bei nicht geleistetem Arbeitsdienst wird nach dem letztmöglichen Termin noch in 2021 die Ersatzleistung von 70 € nach Erinnerungsschreiben gebucht.
Anwesenheit ist eigenverantwortlich mit Unterschrift zu bestätigen.
Bitte jedes Mal zu den Arbeitsdiensten Werkzeug mitbringen.
Sind Arbeitsdieste angesagt, ist das Fischen erst ab 15:00 Uhr erlaubt.
Termine 2021 – Jugend
xxx | Wird noch bekannt gegeben. |
Für die erhoffte tatkräftige Unterstützung durch die erwachsenen Mitglieder zu den Terminen, herzlichen Dank!
Wichtiges und aktuelles auf der Homepage des Fischereiverein Schmidmühlen nachzulesen.
Achtung außerdem wichtig !!!
- Zum Lebendtransport geeignete Behälter für maßige Fische sind grundsätzlich beim Angeln am Gewässer verboten.
- Die Mitnahme von lebenden Fischen, außer Köderfische, ist verboten..
- Je Angeltag ist das Datum bei Beginn in die Karte einzutragen.
- Ein geeigneter Kescher griffbereit ist zum Landen der Fische Pflicht
- Anfüttern ist verboten!! Beifüttern zum Angeln in üblichen Mengen erlaubt.
- Das Angeln während Vereinsveranstaltungen wird mit einer Angelsperre von mindestens zwei Wochen geahndet.
- Das setzen von Bojen ist an allen Gewässern verboten.
- Das Angeln von der Insel aus ist am Hüttlwiesenweiher verboten.
- Dem Gewässer entnommene Fische sind unmittelbar in die Fangstatistik einzutragen. Im Besonderen wird auf die Vorgaben der Jahreserlaubniskarte und deren Einhaltung nochmals deutlich hingewiesen.
- Campen ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand an festgelegten Stellen erlaubt.
- Der Verkauf und Handel mit an Vereingewässern gefangenen Fischen ist verboten.
Schonzeiten/Fangstatistiken/Jahreserlaubnisschein
Schonzeiten und Schonmaße sind zu beachten. Untermasige oder in der Schonzeit gefangene Fische die den Haken geschluckt haben und nicht überlebensfähig sind, müssen mit dem Vermerk: “Haken geschluckt” in die Fangstatistik eingetragen werden. Der Haken ist im Fisch zu belassen. Die Fangstatistiken sind ordnungsgemäß zu führen.
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