Neuerung
Kinder ab dem 7. bis zum 9. Lebensjahr
Seit 01.01.2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des 7. Lebensjahres (statt bisher 10.) mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln.
Um diese Neuerung auch in unserem Verein umzusetzen, gibt es für euch zwei Möglichkeiten. Die wichtigsten Unterschiede möchten wir euch nachfolgend kurz zusammenfassen, alles Weitere kann dann der jeweiligen Karte entnommen werden.
Variante 1:
Kinderkarte (beitragsfrei)
- Das Kind darf mit einer Handangel der erwachsenen Begleitperson (Mitglied im Verein) angeln.
- Die Fänge sind in das Fangbuch der erwachsenen Begleitperson einzutragen.
Variante 2:
Kinderkarte (Beitrag 50 € jährlich)
- Das Kind darf mit einer eigenen Handangel unter Aufsicht eines Vereinsangehörigen angeln.
- Das Kind besitzt ein eigenes Fangbuch, in das die Fänge eingetragen werden.
- Die Angel ist zu entnehmen, sofern sich das Kind nicht in unmittelbarer Nähe der Angel befindet, oder sich zum Schlafen hinlegt.
- Nachtangeln ist verboten.
Es muss aber in jedem Fall ein Mitgliedsantrag für das Kind beim Fischereiverein Schmidmühlen eV, Zieglerweg 14, 92287 Schmidmühlen eingereicht werden sowie die jeweilige Karte aktiv beantragt werden.
Die Karte kann dann unter vorheriger Absprache unter 01639039297 ab dem 15.03.2025 abgeholt werden.
Kinderkarteninhaber unterliegen nicht der Fischerjugend. Mitglied in der Jugend können die Kinder ab 10 Jahren werden.